Foto: Dt. Fotothek

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Zur Geschichte der Leineweberei im mittleren Erzgebirge

Die Leineweberei, ursprünglichste aller Webkünste, stand bereits im alten Ägypten in hoher Blüte. In Deutschland wurde sie von sorbischen und germanischen Stämmen betrieben.  Im Jahre 1149 zählten die Leineweber in Köln zu den wohlhabendsten Stadtbewohnern, die sich gar um das Bürgermeisteramt bewarben. 

Dies änderte sich jedoch im Laufe der Zeit grundlegend. Bis man diesen Berufsstand derart missachtete, dass Leineweber gar als ehrlos galten. Keine Zunft nahm deshalb Kinder von Leinewebern als Lehrling an. Ein Grund war ihre Armut, ein anderer, dass die Zünfte forderten, „weder Eltern noch Lehrling dürfen nicht mit Leibeigenschaft untertänig sein.“ Da Leineweben ein freies Gewerbe war, arbeiteten viele Leineweber auf dem Land. Sie zahlten an ihre Grundherren Steuern, leisteten Frondienste und galten somit als unfrei. Dieser „Makel“ wurde auch auf die städtischen Leineweberzünfte übertragen. Bereits 1456 forderte Kurfürst Friedrich der Sanftmütige bei Strafandrohung, dass alle Leineweber als gleichberechtigte Handwerke anzusehen seien. Doch es dauerte noch bis weit in das 18. Jahrhundert hinein, ehe alle Zünfte diese Forderung umgesetzten. Die Städte Zöblitz, Marienberg, Lengefeld und Sayda waren von diesen Ächtungen betroffen. Deshalb ließ 1448 der Grundherr von Purschenstein und Sayda, Heinrich von Schönberg, eine Leineweberinnung gründen und verordnete mit der Urkunde den Leinewebern hauptsächlich Verhaltensregeln. So sollten sie zwei Obermeister bestimmen, die mit dem Bürgermeister sprechen durften.  Wollte ein Leineweber in die Zunft aufgenommen werden, hatte er eine Runde Bier zu zahlen. Zu ihren Zusammenkünften, den so genannten Morgensprachen, durften keine Gewehre oder Messer mitgebracht werden. Wer zu spät zur Morgensprache kam, d. h., wenn die erste Kerze abgebrannt war, musste zwei Pfund Wachs für Kerzen an die Zunft geben. 

1574 hatte die dörfliche Leineweberinnung von Großhartmannsdorf gar Marktrecht in Freiberg. Der Flachsanbau war hier besonders stark und die Weberei der Haupternährungszweig. 1589 gründete man eine Leineweberinnung in Lengefeld. Hier betrieb man die Leineweberei wohl am intensivsten. Während in den Dörfern des mittleren Erzgebirges dieses Gewerbe schon Mitte des 19. Jahrhunderts ausgestorben war, arbeiteten in Lengefeld 1900 noch 264 Weber.

Auseinandersetzungen zwischen den zünftigen Stadtwebern und den Landwebern, die billiger arbeiteten, waren an der Tagesordnung. 1594 führten die Marienberger Stadtweber bei den Landwebern in Lauterbach Hausdurchsuchungen durch und nahmen sämtliche gewebte Erzeugnisse mit. Dazu waren sie zwar berechtigt, jedoch seien sie zu „ungebührlich“ vorgegangen, worüber sich die Landweber beim Kurfürsten beschwerten.

In Olbernhau wurde 1765 die Innung der Leine-, Baumwoll- und Halbwollenweber“ gegründet, in der sich 1789 bereits 28 Meister und 12 Gesellen registrieren hatten.  Zwar zählte man 1848 nur noch 12 Meister, aber mit den nichtzünftigen Webern in den Nachbardörfern Klein- und Niederneuschönberg waren es 200. Im Jahr 1889 wurde kein Flachs mehr angebaut, nicht mehr gesponnen und auch die Webstühle standen nun still. 

1661 zahlen lediglich fünf städtische Leineweber  der Saydaer Zunft den Stuhlzins. Im Jahr 1700 arbeiteten  in Ullersdorf ein, in Deutscheinsiedel, Friedebach, Dittersbach und Heidelberg je zwei; in Cämmerswalde fünf; in Seiffen und Sayda je sechs und in Neuhausen 13 Leineweber, die an die Grundherrschaft den Stuhlzins zahlten. Es wurden Leinen- und Handtücher produziert, die für den eigenen Bedarf an Kleidung, zur Steuerzahlung an den Grundherren und zum Verkauf genutzt wurden. Den rie-sigen Bedarf an Fäden deckten vor allem die Hausgenossen, also Leute, die ein Haus mit einer kleinen Landwirtschaft besaßen. Sie zahlten auch den „Spinnenzins“ an die Grundherrschaft. 

Natürlich mussten diese Leinen auch gebleicht werden. Dazu hatte Chemnitz bis ins 19. Jahrhundert das für die Weber kostenpflichtige Bleichrecht. Im 16. Jahrhundert erhielt der Kurfürst gar einen Bleichzehnt. Auch die erzgebirgischen Weber durften ihre Leinen nur in Chemnitz bleichen lassen. Es kam jedoch auch vor, dass Leinwand nach Böhmen geschmuggelt und dort gebleicht wurde, was die Obrigkeit streng bestrafte. Nach Aufhebung dieses Bleichrechtes konnten die Leineweber ihre Erzeugnisse auch selbst bleichen. Dazu nutzte man die dafür gut geeignete Fläche bei Oberseiffenbach, und nannte sie deshalb  „Wildsbacher Stücken“.

Auch in den böhmischen Nachbardörfern musste man nach dem Niedergang des Bergbaus ein Ersatzgewerbe suchen und fand es in der Leineweberei, die vor allem in Gebirgsneudorf weit verbreitet war. In Katharinaberg war es jedoch vor allem die Strumpfwirkerei, die die meisten Einwohnern ausgeübten. Aber auch das Spitzenklöppeln, die Posamentenherstellung und das Görlnähen, bei dem man Glas- oder Metallperlen auf Schnüre aufzog und dann auf Tüllunterlagen nähte, betrieb man hier. Sachsen war für sie alle ein wichtiges Absatzgebiet. Mit dem Beitritt Sachsens zum Deutschen Zollverein im Jahr 1833, musste auf diese Waren Zoll gezahlt werden, womit sich diese Gewerbe kaum noch lohnten. Viele von ihnen mussten sich erneut umstellen und wurden Spielwarenmacher. Dennoch wurde 1848 eine Weberzunft in St. Katharinaberg gegründet.

Für Sachsen hatte der Beitritt zum Zollverein den Aufschwung bei der Gründung der Spinnmühlen zur Folge. Damit begann auch der Niedergang der Leineweberei im Erzgebirge. Durch das Aufkommen synthetischer Fasern und günstige Baumwollimporte nahm auch der Flachsanbau ständig ab, bis der Anbau in den 70er Jahren völlig zum Erliegen kam. Allein in Voigtsdorf existiert heute noch ein Betrieb, der Flachs- und Hanffasern produziert. (A.K.)

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