Im Jahre 1778 haben sich Handelsleute um Seiffen zusammengeschlossen, um gegen ihren Grundherrn Adam Rudolph von Schönberg zu klagen. Die Händler wehrten sich gegen die Zahlung von Schutzgeld und baten Churfürst Friedrich August von Sachsen um Hilfe und Entscheidung.
Am 20. Mai des Jahres 1778 hatte der Rentamtverwalter auf Purschenstein, im Auftrag seines Grundherrn, allen Händlern und Handwerkern in der Herrschaft mitgeteilt, dass sie fortan zwei Mal jährlich ein Schutzgeld zu zahlen hatten. Dagegen wehrten sich die aufgeführten Personen mit der Begründung, dass es ein solches Schutzgeld noch nie gegeben hätte, es nicht in den Erbregistern verbrieft sei und sie solch eine zusätzliche Abgabe bei ihrem geringen Einkommen auch nicht aufbringen konnten. Leider ist in der zitierten Akte das Ergebnis des Streits nicht enthalten.
Die Unterzeichner der Klage waren:
- Christian Friedrich Böhme, Grenzhandelsmann und Erbangesessener in Heidelberg
- Carl Gottlieb Herklotz, Grenzhändler und Erbangesessener in Heidelberg
- Samuel Benjamin Goldhammer, Grenzhandelsmann und Erbanges. in Deutschneudorf
- Johann Gottlieb Richter, Grenzhändler und Erbangesessener in Deutschneudorf
- Christian Friedrich Hiemann, Handelsmann und Erbangesessener in Seiffen
- Ehregott Friedrich Wilhelm Engers, Handelmann Erbangesessener in Seiffen
- Christian Gotthilf Rauen, Handelsmann Erbangesessener in Neuhausen
- Johann Gotthelf Höpfer, Handelsmann Erbangesessener in Neuhausen
Catrin Tolksdorf-Bilz